VADUZ - Gemäss Landtagsbeschluss wird ab dem Antragsjahr 2022 die Prämienverbilligung nicht mehr den Versicherten direkt ausbezahlt. Stattdessen bringen die Krankenkassen die Verbilligung im nächsten Jahr - also erstmals 2023 - von den monatlichen Prämien in Abzug. Diese Umstellung hat – wie die Regierung hervorhebt - den Vorteil, dass die anspruchsberechtigten Personen künftig monatlich eine finanzielle Entlastung erhalten, wodurch die Prämienverbilligung ihrem Zweck optimal gerecht werde.