BELLINZONA - Das Bundesstrafgericht in Bellinzona hat am Dienstag entschieden, den Prozess trotz Abwesenheit von Florian Homm und eines weiteren Angeklagten weiterzuführen. Insgesamt müssen sich vier Personen im Zusammenhang mit den mutmasslich betrügerischen Anlagemachenschaften von Homm verantworten.