VADUZ - Ein Verkehrssünder musste sich am Montag vor Gericht verantworten, weil er bei einem riskanten Überholmanöver fast einen Fussgänger angefahren hätte und sich anschliessend bei der Einvernahme durch die Polizei ungebührlich verhielt. Es kam zwar zu einem Schuldspruch, doch der Angeklagte und sein Verteidiger beriefen sogleich gegen diesen.