VADUZ - Eine Redaktorin des Vaduzer Medienhauses musste sich am Montag zum zweiten Mal vor Gericht verantworten, weil sie mit unwahren Aussagen in einem Artikel einem Unternehmen geschadet haben soll. Der Verdacht erwies sich aber als falsch. Vom Tisch ist die Angelegenheit damit aber noch nicht, denn die Privatankläger meldeten sogleich Berufung an.