VADUZ - Nachdem sie unter anderem zu 21 Monaten in einer Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher verurteilt wurde, legte eine 34-Jährige Berufung ein. Wie auch in der ersten Verhandlung hatte sie jedoch wenig Glück. Dafür gab das Obergericht der Staatsanwaltschaft recht.