VADUZ - Eigentlich hätte es ein gemütlicher Gleitschirmflug werden sollen, doch am Ende landete der Pilot nicht nur in einem Baum, sondern auch vor Gericht. Wie das zusammenpasst, stellte sich an der Verhandlung am Mittwochnachmittag heraus: Nicht eine Bruchlandung war Grund für die Anklage, sondern eine falsche Kennzeichnung des Schirms.