SCHAAN - Eine Schweizer Uni stellt fest, dass Erhebungen zu den Arbeitsbedingungen im Privathaushalt unmöglich und deshalb irrelevant sind. Liechtenstein versucht es dennoch, scheitert – aber will sich trotzdem auf die «Ergebnisse» berufen.
In Liechtenstein gilt das Arbeitsgesetz lediglich für die Wirtschaft – nicht aber für Angestellte im Privathaushalt. Das wirkt sich in der häuslichen Pflege aus, die zunehmend dem Umzug ins Altersheim vorgezogen wird: Frauen aus Osteuropa werden ins Land geholt, um Betagte zu pflegen.