VADUZ - Die Regierung hat mit Beschluss vom 17. März die seit letzten Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest per 18. März vorzeitig aufgehoben. Die Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar 2017 befristet und wurde dann zufolge der anhaltenden Bedrohungslage bis zum 31. März 2017 verlängert.