In Geflügelhaltungen müssen zudem Hygienemassnahmen wie im Seuchenfall
(Kleider- und Stiefelwechsel vor dem Betreten eines Geflügelstalls, Benutzung einer Desinfektionswanne, Händedesinfektion,
Besucherverbot) eingehalten werden. (Symbolfoto: SSI)
In Geflügelhaltungen müssen zudem Hygienemassnahmen wie im Seuchenfall
(Kleider- und Stiefelwechsel vor dem Betreten eines Geflügelstalls, Benutzung einer Desinfektionswanne, Händedesinfektion,
Besucherverbot) eingehalten werden. (Symbolfoto: SSI)
VADUZ - Die Regierung hat die seit letztem Herbst geltenden vorsorglichen Massnahmen zur Verhinderung der Einschleppung der Geflügelpest bis 31. März 2017 verlängert. Die gleichlautende Verordnung war ursprünglich auf den 31. Januar befristet.
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