VADUZ - Nach mehr als drei Jahren Prozessdauer folgte das Obergericht als Letztinstanz einem Urteil des Staatsgerichtshofs und gab damit zugleich der ursprünglichen Verantwortung eines im Zuge der «Aktenaffäre» wegen Urkundenunterdrückung angeklagten Anwalts recht: Es sprach den Beschuldigten vollumfänglich und endgültig frei.