VADUZ - Nach zehnstündiger Beratung hat der Landtag am Donnerstag den Landesvoranschlag für das Jahr 2023 genehmigt. Wie üblich wurde das zugehörige Finanzgesetz für dringlich erklärt und ist somit vom Referendum ausgenommen. Dies, damit die Führung der Landesverwaltung per 1. Januar 2023 gesichert ist. Im Vorfeld nahm der Landtag auch die Finanzplanung für die Jahre 2023 bis 2026 zur Kenntnis.