VADUZ - Die Schweiz erhöht per 1. Januar 2023 die Umsatzgrenze, ab welcher ehrenamtlich geführte Vereine unter die Mehrwertsteuerpflicht fallen, auf 250'000 Franken. Liechtenstein muss nachziehen: Der Landtag gab am Freitag ohne Widerworte grünes Licht.