VADUZ - Das Verfahren wegen des Verdachts auf Amtsmissbrauch gegen Ex-Regierungsrätin Aurelia Frick und ihren damaligen Generalsekretär wird vor dem Obergericht fortgesetzt. Dieses kann den Freispruch bestätigen, den Fall wieder zurück ans Erstgericht schicken oder einen Schuldspruch fällen.