VADUZ - Bei der 2. Lesung zur Abänderung des PGR und weiterer Gesetze standen im Landtag am Donnerstag die Gläubigeraufrufe im Fokus, die nicht mehr in den Landeszeitungen erscheinen sollen. Dem stimmte der Landtag einhellig zu. Den Zeitungen wurde aber noch eine Frist eingeräumt.