VADUZ - Die Staatsanwaltschaft muss die Ermittlungen wegen des Verdachts auf Untreue im Zusammenhang mit einer geplanten Parteigründung gegen Ex-Regierungsrätin Aurelia Frick einstellen. Das hat das Obergericht angeordnet. Den Ermittlern wurde ein Entscheid vom Sommer 2019 zum Verhängnis.