VADUZ - Nachdem bei der Gerichtsverhandlung am 23. April sowohl die ehemalige Regierungsrätin Aurelia Frick und ihr Generalsekretär René Schierscher als auch die Staatsanwaltschaft Berufung gegen den Schuldspruch angemeldet hatten, fällte das Obergericht vergangene Woche in der nicht öffentlichen Verhandlung ein entsprechendes Urteil: Der Befund des Landgerichts bezüglich des Vergehens der Täuschung sei nichtig. Der Senat weist den Fall deshalb an das Erstgericht zurück.