VADUZ - Die Verteidiger forderten bereits vom Kriminalgericht einen vollumfänglichen Freispurch ihrer Mandanten. Aurelia Frick und René Schierscher hätten die im Gesetz definierte Schwelle für einmalige Ausgaben de jure nie überschritten. Die Richter sahen dies diametral anders und sprachen die Angeklagten der Täuschung schuldig. Im Berufungsverfahren wird sich nun wohl auch das Obergericht mit der Auslegung des Finanzhaushaltsgesetzes beschäftigen müssen.