VADUZ - Die Regierung hat am 15. Dezember 2020 Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung (KVV) und der Prämienverbilligungsverordnung (PVV) beschlossen. Es werden Ausführungsbestimmungen zur jüngsten Revision des Krankenversicherungsgesetzes erlassen, insbesondere im Zusammenhang mit der Befreiung von der Kostenbeteiligung bei Mutterschaft, dem Krankengeld und der Entschädigung von Vermittlern. Ausserdem erfolgen Angleichungen des Leistungskataloges der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) an jenen der Schweiz. Die Änderungen treten am 1. Januar 2021 in Kraft.