VADUZ - Die Regierung hat die Anspruchsvoraussetzungen für die wirtschaftliche Coronahilfe präzisiert. Nun ist geregelt, wer Anspruch auf einen sogenannten "Härtefall-Zuschuss" hat und wie hoch dieser ausfällt. Wie bereits während der ersten Pandemiewelle im Frühjahr beteiligen sich die Gemeinden, um Unternehmen aufzufangen, die nicht oder ungenügend anspruchsberechtigt sind.