VADUZ - In einem elektronischem Gesundheitsdossier sollen künftig die behandlungsrelevanten Daten eines Patienten gespeichert werden, wobei dieser darüber bestimmt, ob und welche Daten von wem verarbeitet werden. Ärzte könnten dann im Rahmen der Behandlung beispielsweise auf vorhandene Laborbefunde und Medikationen zugreifen oder sehen, welche Impfungen bereits durchgeführt wurden. Bis zur praktischen Umsetzung einer solchen elektronischen Patientenakte wird es zwar noch ein paar Jahre dauern. Die nötigen rechtlichen Voraussetzungen werden aber jetzt gelegt: Der Landtag trat am Freitag in Erster Lesung auf den Gesetzesentwurf ein, legte aber besonderen Wert auf Datenschutz.