VADUZ - Der Landtag hat der Initiative der DpL, die Mitentscheidungsrecht des Parlaments bei der Bestellung und Abberufung der Führungsgremien von staatlichen Unternehmen fordert, zwar die Verfassungsmässigkeit zugesprochen. Dem Ansinnen konnten die Abgeordneten aber nur wenig abgewinnen. Sie sahen darin keine Stärkung des Landtags und lehnten den Vorstoss grossmehrheitlich ab.