VADUZ - Im Sinne des Vertrags von Marakesch soll das Urheberrecht so angepasst werden, dass die Herstellung von barrierefreier Versionen von Schriftstücken erleichtert wird. Die entsprechenden Anpassung des liechtensteinischen Urheberrechts behandelte der Landtag am Donnerstag in erster Lesung.