VADUZ - Wegen der anhaltenden COVID-19-Pandemie und der erneut steigenden Fallzahlen will die Regierung die Geltungsdauer des Gesetzes über Begleitmassnahmen in der Verwaltung und Justiz in Zusammenhang mit dem Coronavirus - kurz COVID-19-VJBG - bis Ende 2020 verlängern. Der Landtag wird kommende Woche darüber entscheiden.