VADUZ - Der von "HalbeHalbe" gewünschte Verfassungszusatz, dass die Ausgewogenheit von Frauen und Männern in politischen Gremien gefördert werden soll, existiert in ähnlicher Form auch in vielen umliegenden Ländern. Ein Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs, wonach eine gesetzlich verankerte Quotenregelung auf Wahllisten nicht möglich ist, wird daher nun auch hierzulande von Gegnern und Befürwortern der Initiative als Argument herangezogen.