KARLSRUHE - Die Wiederholungswahl zum Berliner Abgeordnetenhaus kann wie geplant am 12. Februar stattfinden. Das deutsche Bundesverfassungsgericht lehnte es im Eilverfahren ab, kurzfristig noch eine Verschiebung der Abstimmung anzuordnen. Das teilten die Karlsruher Richterinnen und Richter am Dienstag mit.