STRASSBURG - Die Untersuchungshaft des türkischen Sängers und Kolumnisten Atilla Tas ist nach der Auffassung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte nicht rechtmässig gewesen. Wie das Gericht am Dienstag mitteilte, waren Tas' kritische Artikel in der Tageszeitung "Meydan" und seine Tweets nicht ausreichend, um den Verdacht auf die Terror-Straftaten zu begründen, wegen denen Ermittlungen gegen ihn liefen und er inhaftiert wurde. Die Haft sei willkürlich gewesen und habe Tas' Rechte auf Freiheit und Sicherheit und auf Meinungsfreiheit verletzt. (Nummer 72/17)