Gemäss Art. 8 Abs. 2 unserer Verfassung müsste meiner Meinung nach der Migrationspakt vom Landtag nicht nur diskutiert werden, sondern auch Zustimmung erhalten.
Dies, weil mit nicht abschätzbaren Aufgaben kultureller und sozialer, im Besonderen aber Belastungen finanzieller Art zu rechnen ist.
Hanni Hoop,
Haldengasse 9, Eschen