Kann die Regierung etwas präziser definieren, was unter «Haushalte» zu verstehen ist, da etwas schwammig definiert. Für mich ist nicht schlüssig, was als totaler Erwerb bei unverheirateten Partnern gilt. Ist es der Erwerb per Steuererklärung des Einzelnen oder die Summe? Wenn des Einzelnen, dann reden wir wieder von einer «Heiratsstrafe».
Jonas Benz,
Schwarze Str. 6 Eschen