Der FL-Staatsgerichtshof hat in einem konkreten Fall einem in eingetragener Partnerschaft lebenden männlichen Paar die Adoption des leiblichen Kindes eines der Partner erlaubt, weil das Paar gegenüber Mann-und-Frau-Eltern diskriminiert sei. Der Entscheid ist gewiss gut für das Kind. Woher kommt der Kleine? Das konnte den redaktionellen Berichten in «Vaterland» und «Volksblatt» (16. Juni) eher nebenher entnommen werden: Von einer Leihmutter in den USA. Demnach wäre das Sperma des einen Partners einer Frau in den USA (wohl nach Kriterien ausgesucht) in die Gebärmutter eingepflanzt worden, sie hätte das Kind neun Monate ausgetragen, geboren – samt allen Risiken von Schwangerschaft und Geburt – und dem hiesigen Samenleiher schliesslich zum Eigentum abgegeben. Das kostet dort etwa 45 000 bis 100 000 Dollar, wie ein Tesla. Solche Leihmutterschaft ist in der Schweiz und in Liechtenstein verboten, in den USA in vielen Bundesstaaten auch. Darf die Leihmutter nachher das Kind kennen, sehen, besuchen? Oder ist sie reine Austragungs-und Geburtsarbeiterin, für fremde Bedürfnisse, gegen Geld? Was sagt zu diesem Aspekt etwa der hiesige Menschenrechtsverein? Solches wäre am Rand der Adoptionsfrage auch zu diskutieren.
Dem Kind ist natürlich ein glückliches Leben zu wünschen!
Peter Geiger, Im obera Gamander 18, Schaan