Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention, wurde am 11. Mai 2011 als völkerrechtlicher Vertrag in Istanbul ausgearbeitet. Die Konvention verdeutlicht klar, dass Gewalt gegen Frauen und häusliche Gewalt nicht länger als «private Angelegenheit» zu betrachten sind, sondern dass Staaten verpflichtet sind, durch umfassende Massnahmen diese Gewalt zu verhindern, Opfer zu schützen und Täter zu bestrafen. 45 Mitgliedsstaaten des Europarats haben die Istanbul-Konvention unterzeichnet und 34 davon haben sie ratifiziert. Die Türkei war eines der ersten Länder, die die Istanbul-Konvention unterzeichnet und ratifiziert hatten. In den vergangenen Tagen trat die Türkei aus eben dieser Istanbul-Konvention aus und setzt damit ein dramatisches Zeichen, dass der Schutz der Frau, das weibliche Leben und deren Unversehrtheit nicht als wertvoll erachtet wird, um rechtsverbindlich geregelt zu werden. Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles und globales Phänomen, das keine sozialen wirtschaftlichen oder nationalen Grenzen kennt. Jeden Tag werden Frauen in der «Sicherheit» ihres Zuhauses psychisch und physisch misshandelt, gestalkt, belästigt oder vergewaltigt. Da stellt sich doch die Frage, wo wir in Liechtenstein stehen? Nun, Liechtenstein hat zwar die Istanbul-Konvention am 10. Mai 2016 unterzeichnet, jedoch bisher noch nicht ratifiziert, das heisst nicht in Kraft gesetzt. Es wäre unseres Erachtens dringend erforderlich, durch die längst überfällige Ratifizierung ein positives Zeichen zu setzen sowie in diesem Zusammenhang einen nationalen Massnahmenplan zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen zu verabschieden, um sicherzustellen, dass Gewalt gegen Frauen als Menschenrechtsverletzung nicht gebilligt wird.
Amnesty International Liechtenstein
Weitere Forumsbeiträge und einen Leserbrief finden Sie auf Seite 11.