Die Unterlassungsklage des Heliport Balzers gegen Prof. René Pawlitzek
wegen rechtswidrigen Betretens des Areals endet mit einem Vergleich,
worin unter anderem steht: «Festgehalten wird, dass der Beklagte am 8.8.2020 um 8.30 Uhr nicht auf dem Heliport Balzers Areal war und zwar auf der Parzelle 3492.»
Klage und Vergleich finden sich auf der Webseite der IG Fluglärm Balzers: www.fluglärm.li.
IG Fluglärm Balzers