Wenn der Gleichheitssatz nicht mehr der Lebenswirklichkeit des Menschen und der Voraussetzung menschlichen Lebens, nämlich der Familie, dient, wird sein Sinn auf den Kopf gestellt; dann ist das Gesetz nicht mehr für den Menschen, sondern der Mensch für das Gesetz da. Der Gleichheitssatz muss im Kontext der Freiheit interpretiert werden. Er darf nicht zu zwanghafter Erfüllung einer ideologischen Doktrin missbraucht werden. Daher gibt es hierauf nur eine Antwort: Nein!
Helmut Egger, Sennwisstrasse 9, Triesenberg