Das «Volksblatt» berichtete in seiner Samstagausgabe vom 7. September unter dem Titel «Eine unendliche Geschichte» über Neuigkeiten bei der Dachsanierung am Landtagsgebäude. So habe sich zum Beispiel der Landtagspräsident darüber erkundigt, ob durch die neuerdings aufgetretenen Probleme bei unlängst montierten Faserbetonplatten Mehrkosten entstanden seien. Laut Bauminister Risch sind demnach keine Mehrkosten zu erwarten, weil der aufgetretene Mangel rechtzeitig beim Lieferant abgemahnt worden sei. Erfreulich – zumindest was den jüngsten Zwischenfall betrifft.
Unerwähnt bleibt allerdings, wie der Minister die Garantie- und Kostenpflicht im ersten Fall, nämlich bei der generellen Dachsanierung sieht. Zu dieser Angelegenheit hätte sich der Landtagspräsident meines Erachtens gleich erschöpfend durchfragen sollen, damit auch die Öffentlichkeit endlich erfährt, warum die Kosten von rund 800 000 Franken (!) für die Dachsanierung des Landtagsgebäudes (laut Bericht im «Vaterland») beim Land hängen bleiben und nicht, wie im Normal- und Garantiefall üblich, beim Lieferant oder beim ausführenden Unternehmer. Was sind die Hintergründe? Da gibt es doch wohl nichts zu verbergen – oder?
Willy Marxer, Spiegelstrasse 103, Ruggell