Spätestens wenn Jäger kommen, um das gefangene Wild zu schiessen, wird dieses in Panik geraten, zu flüchten versuchen und in Angst und Schrecken versetzt. Sobald der erste Schuss in so einem Regulierungsgatter gefallen ist, werde ich Anzeige gegen die Gemeinde Schaan, vertreten durch Vorsteher Daniel Hilti, erstatten.
In Frage kommt:
Tierschutzgesetz Art.2, Absatz 2, Art.4 Absatz 2, Art. 13, Absatz 1, Art. 15 Absatz 2b. Und das Jagdgesetz Art. 34A Absatz a. Zu beachten ist auch: Art. 177, 178, 178a, 179 der TschV.
Auf der Homepage www.gr.ch kann nachgelesen werden, dass in Graubünden 2017 der Abschussplan Quantitativ um 21,3 Prozent übertroffen wurde. Wir müssen also von der Revier zur Patentjagd wechseln um den Jagddruck zu reduzieren.
Bedenklich, wenn sich eine Gemeinde zu solchen Methoden entschliesst. Dass Schaan Mühe hat, zwischen gut und schlecht zu unterscheiden, ist ja nicht neu.
Karl-Heinz Frick, Schwarz-Strässle 15, Schaan