Laut «Vaterland» vom 19. Februar beträgt das mögliche Strafmass für den Täter, der sexuelle Handlungen an einem Esel vorgenommen hat, ein bis drei Jahre.
Laut der neuen Strafrechtsrevision würde das Strafmass bei sexuellem Missbrauch an Kindern von drei auf ein Jahr gesenkt.
Darf und kann das sein? Ich finde nein. Deshalb kann ich den Antrag des VU-Abgeordneten Manfred Kaufmann, die Erhöhung des Strafmasses bei sexuellem Missbrauch des Kindes zu beantragen, nur voll und ganz unterstützen und ihm zu seinem gesunden Menschenverstand gratulieren.
Renate Marxer, in der Halde, Eschen