Wenn ich als Deutscher, in Liechtenstein wohnend, einen PKW fahre, benötige ich einen Führerschein/Fahrausweis. Dazu muss ich bei festem Wohnsitz das Kennzeichen von «D» auf «FL» einwechseln. Ebenso muss ich den deutschen Führerschein gegen einen Liechtensteiner Fahrausweis eintauschen; ich bin dadurch aber noch kein Liechtensteiner Bürger, da ich nach wie vor einen deutschen Pass besitze. Wenn ich also wortlos mein deutsches Pkw-Kennzeichen und meinen deutschen Führerschein gegen ein Kennzeichen «FL» und einen Führerausweis für FL eintauschen kann, so bekenne ich mich zu den Gesetzen dieses Staates. Ich streite nicht um die Beibehaltung meines deutschen Kennzeichens und meines deutschen Führerscheines. Wieso also bestehen Menschen, welche hier in Liechtenstein leben wollen und auch die Staatsbürgerschaft haben wollen, unbedingt auf die Erhaltung in Form einer Doppelten Staatsbürgerschaft? Beim geliebten Pkw verzichte ich anstandslos auf ein Beibehalten eines Doppelführerscheins und eines Doppelkennzeichens. Bei der Staatsbürgerschaft jedoch wehre ich mich vehement, die ursprüngliche Staatsbürgerschaft abzulegen. Ich bin also ein Liechtensteiner oder bin ich ein «Liechtenscheiner»? Mir fällt es schwer, denn Sinn oder Unsinn einer Doppelstaatsbürgerschaft zu erkennen. Entweder stehe ich zu meiner Staatsbürgerschaft in meinem neuen Heimatland oder nicht. Für mich ein klares Nein zu diesem Doppelbürgerschaftsunsinn.
Udo Meesters,
Hofistrasse 42, Triesenberg