Gesundheitswesen
Schon vor Beginn der nächsten Landtagssession kündigt Gunilla Marxer-Kranz in der «Liewo» die Absetzung des Traktandums 13 «Abkommen vom 21. August 2017 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die gegenseitige Übernahme der Kosten für ambulante Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (Nr. 91/2017)» an. Schon mal daran gedacht, was man mit dieser ablehnenden Haltung für ein Zeichen in die Schweiz sendet? Man kann nur hoffen, dass die Geduld der Eidgenossenschaft nicht überstrapaziert wird und infolge das bestehende OKP-Abkommen aufgekündigt wird. Dann würden auch bei den Ärzten von den Schweizer Kassen keine Kosten für die Behandlung von Schweizer Patienten mehr übernommen. Das Loch in der Kasse der Ärzte würde über eine vermehrte Behandlung von Liechtensteiner Patienten sicher gestopft werden. Damit wäre eine Prämiensteigerung garantiert. Ist das vom Landtag gewollt?
Stefanie Eberle-Sele,
Bodastrasse 41, Triesenberg