AHV-Revision
Guten Tag, Herr Blaser
Vielen Dank für Ihren Brief («Volksblatt», 21. Oktober 2015). Sie greifen quasi unser Motto auf: «Wir denken in Generationen.» Dafür danken wir aufrichtig. Zu Ihren Fragen: In Personen ausgedrückt wohnen ca. 37 Prozent der AHV-Bezüger im Inland und ca. 63 Prozent im Ausland. In Franken ausgedrückt ist es umgekehrt: Ca. 66 Prozent der «AHV-Franken» bleiben in Liechtenstein, ca. 34 Prozent gehen ins Ausland (ca. 28 Prozent zu unseren engsten Nachbarn Österreich und Schweiz). Nicht nur Wohnsitzer zahlen sogenannte Solidaritätsbeiträge an die AHV, auch Grenzgänger zahlen häufiger Beiträge, die höher sind, als «rentenberechnungstechnisch» für die eigene Rente nötig wäre (Solidaritätsprinzip). Bezüglich Wohnsitz und Nationalität überwiegt im AHV-Gesetz das Versicherungsprinzip: Wer Beiträge bezahlt hat, erhält eine Rente inkl. Weihnachtsgeld unabhängig von Wohnsitz und Nationalität. Bei kurzer Beitragsdauer und tieferen Beiträgen ist die Rente natürlich kleiner als bei langer Beitragsdauer und hohen Beiträgen. Ein Wohnsitzerfordernis im nationalen Recht könnte nur beschränkt den Export verhindern (liberale zwischenstaatliche Verträge mit Gleichbehandlung und Gebietsgleichstellung bei der Rentenausrichtung). Rein «rechnerisch» ist der «Export» von Renten ins Ausland wenigstens nicht immer ein Nachteil. Dort kann der Kunde damit vielleicht gut auskommen, müsste er aber hierbleiben, bräuchte er vielleicht noch weitere finanzielle Unterstützung des Staates.
Liechtensteinische AHV-IV-FAK