WZW-Verfahren
Der Herbst zieht langsaqm ins Land, es wird immer nebulöser. Um einer Kürzung dieses Beitrages zu entgehen, verfasse ich diese Zeilen im Schlagwortstil.
Eingangs sei dem Abgeordneten Elfried Hasler gedankt, nämlich dafür, dass er im Stile eines römischen Volkstribunen die Interessen unserer gemeinsamen Heimat, also der gesamten liechtensteinischen Bevölkerung, wahrzunehmen versucht. Würde er, sein Kollege, ich oder eine andere Person das, was eine Minderheit der liechtensteinischen Ärzteschaft seit Jahren, wenn nicht Jahrzehnten, betreibt – in dubio pro reo, im Zweifel für den/die Angeklagte/n –, tun, so zöge man uns nicht in ein «Wirtschaftlichkeitsverfahren» hinein, sondern wir wären mit dem strafrechtlichen Vorwurf des «gewerbsmässigen schweren Betruges» konfrontiert!
Es stellt sich obendrein die Frage: Wurde der sicherlich mit Stellen nicht überdotierten Fürstlichen Staatsanwaltschaft vom Establishment möglicherweise ein Maulkorb verpasst, sodass diese nicht aus ihrem «Dornröschenschlaf» aufwachen darf?
Immer wieder, immer wieder, immer wieder Liechtenstein!
Dr. iur. Horst A. Marxer, RB,
Steinortstrasse 42, Triesenberg