Wie die Ärztekammer richtigerweise schreibt, hat der Steuerzahler das Recht, mit Wahrheit versorgt zu werden.
1. Bei der 2012 von der Ärztekammer unterstützten Reform wäre die Kostenbeteiligung für alle Versicherten auf 1500 Franken Fixfranchise und zusätzliche 20 Prozent Selbstbeteiligung bis insgesamt 2000 Franken angehoben worden. Die aktuelle Reform sieht eine Franchise von 500 Franken fix und 20 Prozent Selbstbeteiligung bis maximal 1400 Franken vor. Das ist natürlich höher als heute, aber viel milder als damals. 2012 wäre «als Kompensation» die Prämienverbilligung ausgebaut worden. Das ändert aber nichts daran, dass im Krankheitsfall sehr viel zu bezahlen gewesen wäre. Es wäre also «schicksalhaft» eine viel höhere Rechnung hereingeflattert als beim heutigen Vorschlag.
2. Familien mit einem Einkommen von 60 000 Franken (oder jedem anderen beliebigen Einkommen) würden nach der KVG-Reform bei höchstem Leistungsbezug von Zehntausenden von Franken aller Familienmitglieder gleichzeitig genau 2 x 180 Franken mehr pro Jahr bezahlen als heute. Wenn das Ehepaar hingegen keine Leistungen bezieht, dann spart es 2 x 420 Franken (weitere Berechnungen: siehe Tabelle).
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Erntedank-Lesergedicht