Durch Misswirtschaft erworbene Rechte sind «wohlerworben» und «wohlerworben» sind wohl auch die Rechte des Staats, beziehungsweise dessen Vertreter, bei Schlampereien und Günstlingswirtschaft den Steuerzahler zur Kasse zu bitten. Verantwortlichkeit, Haftung oder zumindest Einsicht???
Angelika Nigg,Duxgass 45, Schaan