Wenn der scheidende Regierungschef die Regelungen zum Eigenkapitalzins-Abzug von 4 Prozent im heutigen Zinsumfeld «nicht akzeptabel» («Vaterland» vom 21.3.2013) findet, dann kann ich dem zustimmen. ?Dies ist aber nur die Hälfte der Geschichte. Er verschweigt, dass im Rahmen der Vermögensbesteuerung von Privatpersonen der Sollertrag vom 4 Prozent gemäss Regierungsantrag einfach belassen werden soll, und dies im haargenau gleichen Zinsumfeld! Soll denn das akzeptabel sein? Man darf gespannt sein, wie der Landtag anlässlich der Beratungen des Landesvoranschlages und des Finanzgesetzes für 2013 entscheiden wird.
Theo Stäuble Triesen