VADUZ - Nachdem die Geschäftsprüfungskommission (GPK) des Landtags der Regierung im Juni empfohlen hatte, doch Klage gegen die ehemaligen Organe der Liechtensteinischen Post AG einzulegen, hat die Regierung dieses Anliegen nochmals geprüft. Sie bleibt allerdings bei ihrem Entscheid vom Herbst 2018 - dem Land stehe als Mehrheitsaktionär kein selbstständiger Schadenersatzanspruch zu.