BREGENZ/SCHAAN – Ab Montag müssen Personen, die entweder zu beruflichen und schulischen Zwecken oder zum Besuch von Angehörigen und Lebenspartnern nach Österreich einreisen, keinen 3G-Nachweis mehr bringen. Dann trete nämlich eine neue Einreiseverordnung in Kraft, schrieb die Landespressestelle Vorarlberg am Freitagabend.
Mit der neuen Verordnung gelten für Pendlerinnen und Pendler folgende Regelungen:
Als Pendler gilt, wer wiederholt, mindestens einmal monatlich, im Rahmen des regelmässigen Pendlerverkehrs
- zu beruflichen Zwecken,
- zu schulischen und studienbedingten Zwecken,
- zu familiären Zwecken oder zum Besuch des Lebenspartners,
nach Österreich einreist. Pendler seien von den Bestimmungen der Einreiseverordnung ausgenommen und könnten ohne 3G-Nachweis nach Österreich einreisen.