ST. GALLEN - Spitalbesuche sind im Kanton St. Gallen ab Samstag nur noch in Ausnahmesituationen möglich. Ebenfalls müssen ab morgen positiv getestete
Personen ihre engen Kontakte ausserhalb des gleichen Haushaltes selbst
über eine mögliche Ansteckung informieren. Diese Kontaktpersonen müssen aber nicht
mehr in Quarantäne, sondern konsequent Abstand halten, Maske tragen und die
Hygieneregeln einhalten. Erst wenn leichte Symptome auftreten, müssen sie zu Hause
bleiben und einen Test machen. In den Schulen gilt für die Oberstufen der Volksschulen eine generelle Maskenpflicht.