Grundsätzlich kommt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge zum Zug, wenn vorab testamentarisch nichts Gegenteiliges festgelegt wurde. (Foto: Symbolfoto, SSI)
Grundsätzlich kommt im Todesfall die gesetzliche Erbfolge zum Zug, wenn vorab testamentarisch nichts Gegenteiliges festgelegt wurde. (Foto: Symbolfoto, SSI)
MAUREN - In einer bis auf den letzten Platz gefüllten Aula referierte Karlheinz Konrad am 22. Januar im Rahmen des Seniorenkollegs über das Liechtensteinische Erb- und Pflichtteilsrecht.
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