VADUZ - Wer eine Waffe hat, braucht entsprechende Papiere. Wer die Waffe unverschlossen im Esszimmerschrank aufbewahrt, verstösst ebenfalls gegen das Gesetz. Einem Ruggeller wurde das zum Verhängnis, er kam nach einer (noch nicht rechtskräftigen) Verurteilung jedoch mit einer Busse davon.