VADUZ - Der ehemalige Pfarrer von Ruggell wurde mit Urteil des Fürstlichen Landgerichtes vom 25. August vergangenen Jahres des Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger schuldig erkannt und dafür zu einer teilweise bedingt nachgesehenen Geldstrafe von 27‘000 Franken verurteilt. Dieses Urteil hob das Obergericht nun am 23. Februar 2021 im Rahmen der nicht-öffentlichen Berufungsverhandlung auf und ordnete eine Neuverhandlung durch das Landgericht an.