VADUZ - Weil er ohne Genehmigung Geldspiele organisiert und vermittelt haben soll, musste sich am Donnerstag ein 50-jähriger Mann vor dem Landgericht verantworten. Mit auf der Anklagebank sass ein Freund, der von solchen Glücksspielen Gebrauch machte. Das Gericht sprach beide schuldig, worauf zumindest der Erstangeklagte Berufung einlegte.