VADUZ - Bereits zum zweiten Mal versuchte ein mutmasslicher Drogenlieferant vor dem Obergericht, einen Freispruch zu erwirken. Während er in der ersten Berufungsverhandlung immerhin erreichte, dass seine Freiheitsstrafe von drei auf zwei Jahren gesenkt wurde, war er am Dienstag nicht erfolgreich. Das Obergericht gab der Berufung keine Folge. Es sah es als ausreichend erwiesen an, dass der Albaner einem Kontaktmann 800 Gramm Kokain für den Verkauf in Liechtenstein übergeben hatte. Neben der belastenden Aussage eines Beteiligten wurden auf den Plastikbeuteln mit dem Kokain DNA-Spuren des Angeklagten gefunden.